Umweltmedizin kommt nicht ohne Umweltpolitik aus.
Die Betroffenen sowie auch ihre Ärzte müssen von den Politikern aller Parteien Maßnahmen einfordern, die es ihnen ermöglichen, gesundheitliche Schädigungen im Rahmen einer Diagnose/Therapie durch Umweltmediziner (die von den Krankenkassen bezahlt wird !) behandeln zu lassen. Eine entsprechende Ausbildung an den medizinischen Fakultäten der Universitäten muss erfolgen, damit nicht wie bisher das Unwissen vorherrscht: Nur 1,2 % der niedergelassenen Ärzte haben eine umweltmedizinische Zusatzausbildung. Die Umweltambulanzen der Universitäten verfügen über ein äußerst heterogenes Wissen, was CFS und/oder erworbene Chemikalienintoleranz angeht. Viele Patienten wissen noch nicht einmal, dass ihre Erkrankung eine erworbene Chemikalienintoleranz ist.
Auch die Außenluft (nicht nur die Innenraumluft!) ist mittlerweile hoch belastet, trotzdem werden auch weiterhin Müllverbrennungsanlagen und Kohlekraftwerke gebaut; es wird darin alles Mögliche verbrannt ? auch das, was wir vorher sorgfältig getrennt haben - statt ein Recycling ins Auge zu fassen. Das setzt Schadstoffe und Chemikaliengemische in ungeahntem Ausmaß frei. Es gibt jedoch Möglichkeiten des Recyclings (siehe Kryo-Recycling); Kunststoffe müssen nicht verbrannt werden.
In der Bevölkerung gibt es etwa 10 % Betroffene ? das sind etwa acht Millionen Menschen allein in Deutschland. Diese müssen von der Politik ihre Rechte einfordern. Hierbei stellt die Vorsorge einen wesentlichen Faktor dar, denn wenn weniger Menschen erkranken, wäre genügend Geld für die adäquate Behandlung der bereits Geschädigten vorhanden.
Vor etwa einem Monat haben wir Sie darüber informiert, dass wir eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen werden.
Nun ist es soweit: am Donnerstag, den 29.09.2026, reichen wir beim Verwaltungsgericht Berlin die Klage ein – und schreiben damit Geschichte.
Erstmals wird die Bundesrepublik Deutschland – insbesondere durch meist elektrosensible Kläger:innen der Kompetenzinitiative e.V. – vor dem Verwaltungsgericht Berlin angeklagt, die seit 1996 bestehenden, unveränderten Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung nicht neu bewertet und deutlich verschärft zu haben.
Dies hatte jüngst auch der oberste Gerichtshof in den USA von der zuständigen Fachbehörde wiederholt gefordert.
Auf der heutigen Pressekonferenz im dbb forum Berlin stellen wir diesen Schritt öffentlich vor.
Unsere Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten finden Sie hier:
Pressemitteilung_Klage_Grenzwerte Mobilfunk_Bf_2026-0929.pdf
Weiterlesen: Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht
Wenn Sie nähere Informationen über digitale Zähler für Strom und Wasser haben wollen, dann schauen Sie auf folgende Webseite:
https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=2381
Die Beweise häufen sich, wie schädlich der Mobilfunk ist. Hierzu ein halbstündiges Video von K. Scheidsteger.