Seit Jahren versucht Herr Spritzendorfer (SENTINEL-Haus), der sich für MCS/CFS-Betroffene einsetzt, Stellungnahmen und vor allem konkrete Hilfen von öffentlichen Stellen einzufordern – bisher vergeblich. Es gibt immer wieder Verweise auf andere Ämter, und die Bundeskanzlerin hat auf die CARITAS verwiesen ! Bitte lesen Sie selbst ....

Nachfolgend finden Sie den E-Mail-Verkehr zum Thema:

Sehr geehrte Frau Kameni, vielen Dank für die rasche Antwort –

verweise aber darauf, dass ich selbst in keiner Weise betroffen bin (mir ist auch persönlich kein „Unrecht“ wiederfahren!) , sondern seit Jahren zahllose Betroffene ehrenamtlich berate und unterstütze – völlig ohne Hilfestellung jeglicher Behörden.

Ich erwarte Ihrerseits auch nicht die Beratung von Einzelfällen –

sondern Unterstützung bei der Durchsetzung elementarer Rechte der Betroffenen angesichts der Untätigkeit der angesprochenen Behindertenbeauftragten, diversen Sozialstellen, Behörden.

Ebenso wie die Betroffenen werde auch ich dabei systematisch von einer Stelle zu weiteren verwiesen – offensichtlich fühlt sich keine einzige staatliche Stelle derzeit für die Umsetzung der UN Konvention im Zusammenhang „nachgewiesen behinderten“ Umwelterkrankten zuständig!

Aktuell:

Die bayerische Beauftragte verweist verzweifelte „Behinderte“ die keine angemessene, verträgliche Wohnung finden können an die Architektenkammer -diese kann lediglich – und dies hervorragend!- beraten wie man für Behinderte im Bewegungsapparat und Sehbehinderte“ besser planen kann – (besitzt aber nach eigener Aussage keine Beratungsstelle für Umwelterkrankte =Emissionsrelevante Bauberatung) und hat vor allem keinerlei politischen Auftrag.

Das Gesundheitsministerium Gesundheitsministerium verweigert schriftliche Stellungnahmeverweigert ebenso wie die bayerische Behindertenbeauftragte seit Jahren jegliche schriftliche Stellungnahme- das Büro von Angela Merkel verweist an die Caritas!Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Merkel

Ich war der Hoffnung Ihre Stelle würde sich für diese Problematik zuständig fühlen 

beinhaltet die Konvention doch klare Aussagen bezüglich der „Umsetzungspflicht“ (und Kontrolle der Durchführung!) der Konvention

und nicht nur den Auftrag, an „private Institutionen weiter zu verweisen“.

Kapitel 4/ Seite 8:

http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/
Barrierefreiheit_fuer_Umwelterkrankte.pdf

Ihr Verweis nunmehr an diverse Anwaltskammern bringt den meist auch im Hinblick auf Unverträglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel, öffentlicher Wartezimmer, schwerst Beeinträchtigten sicherlich keinerlei Hilfe, (in vielen Fällen fehlt sogar der Zugang zu elektronischer Kommunikation, Jobcenter verweigern entsprechende Mittel für erhöhten „Lebensaufwand“)

zumal wir wiederholt feststellen mussten, dass es kaum Anwälte gibt, die sich mit der Problematik überhaupt auskennen – wenn überhaupt, aber nicht in der Lage sind, mittellose „Behinderte“ nur mit öffentlicher „Prozesskostenhilfe“ entsprechend engagiert zu vertreten.

Ich werde nunmehr verstärkt versuchen, die Medien auf diese unbefriedigende Umsetzung der UN Konvention hinzuweisen.

 

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Sehr geehrter Herr Spritzendorfer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.8.2017 und für die ausführliche Schilderung Ihrer Situation. Wir finden Ihre Situation sehr schwierig und erkennen in Ihren Darstellungen die Benachteiligung und das Unrecht, das Ihnen widerfahren sein muss.

Sie bitten die Monitoring-Stelle, Sie in Ihrer Angelegenheit rechtlich zu unterstützen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir in Ihrer Angelegenheit nicht tätig werden können.

Begutachtung, Beratung und Vertretung von Einzelfällen gehören nicht zum Mandat der Monitoring-Stelle. Die rechtliche Beratung und Vertretung von Einzelfällen ist in Deutschland Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Unsere Satzung schließt die rechtliche Beratung daher aus.

Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen können.

Wir raten Ihnen, sich an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin zu wenden. Datenbanken mit Listen von Anwältinnen und Anwälten finden Sie zum Beispiel unter

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

 Hinweis: Zur internen Verwendung und Analyse bewahren wir Ihre Unterlagen 24 Monate auf und gehen von Ihrem Einverständnis aus, wenn wir von Ihnen nichts Gegenteiliges hören. Wir möchten Ihre Anfrage auswerten, weil sie auch in der Zusammenschau mit anderen Eingaben für unsere Arbeit wichtige Hinweise geben könnte. Nach Ablauf der Zeit werden die Unterlagen automatisch vernichtet.

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Deutsches Institut für Menschenrechte

Cathrin Kameni | Assistentin (Leitung)

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin

Tel.: 030 259 359-450 | Fax: 030 259 359-459

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

www.institut-fuer-menschenrechte.de

Twitter: @dimr_berlin

 

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Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Beate Rudolf,

Wie Sie dem angefügten Schreiben an den EU Beauftragten für Barrierefreiheit entnehmen können, versuchen wir seit Jahren umwelterkrankten Behindertenbei der Durchsetzung ihrer verbrieften Rechte Unterstützung anzubieten bisher allerdings anscheinend völlig vergeblich.

Obwohl die Bundesregierung die UN Behindertenkonvention unterzeichnet hat, gibt es offensichtlich bis heute keinerlei Unterstützung für anerkannt behinderte Umwelterkrankte – weder von den meisten Behindertenbeauftragten der Länder, des Bundes - noch von anderen öffentlichen Institutionen und Behörden.(Zumindest werden uns dazu schriftliche Stellungnahmen und namentliche Ansprechpartner für Betroffene verweigert!)

Siehe dazu unser Statement:

http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/
Barrierefreiheit_fuer_Umwelterkrankte.pdf

 

 

  • Wir würden uns freuen, wenn Sie zu den bisherigen – zukünftigen Aktivitäten Ihres Instituts zum Thema Barrierefreiheit für UmwelterkrankteAuskunft gäben könnten (Statement),
  • uns vor allem aber auch die „Beschwerdestelle“ (mit Ansprechpartner, Kontaktdaten) benennen könnten, an die sich Betroffene bei Diskriminierung durch die Behörden zur Durchsetzung ihrer Rechte entsprechend der UN Konvention direkt wenden können.

Bei einer Veranstaltung in Ihrem Institut mit dem UN-Sonderberichterstatter zu Giftmüll, Baskut Tuncak im November 2015 versuchten wir zusammen mit Selbsthilfegruppen auf die grundsätzlichen Probleme Umwelterkrankter massiv hinzuweisen, hatten diesbezüglich auch ein positives Gespräch – im Schlussbericht des Berichterstatters fanden wir aber zur absoluten Enttäuschung nur lobende Worte für die Chemieindustrie- aber keinen Hinweis auf Handlungsbedarf im Hinblick auf die Probleme schadstoffbedingter chronisch Erkrankter. Offensichtlich hatte auch hier die Industrielobby eine höhere Gewichtung als „umwelterkrankte“ Betroffene und deren Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen „Lobbyisten“.

 Gerne stehe ich Ihnen für jegliche Informationen zum Thema im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung, soferne ernsthaftes Interesse vorhanden ist – die erwähnte Tagung 2015 hatte mir allerdings außer privat getragenen Fahrt- und Hotelkosten nur maßlose Enttäuschung beschert.

 

siehe auch Homepage Barrierefreiheit für MCS Kranke, Allergiker, Umwelterkrankte... und EGGBI Schriftenreihe

angefügt: Schreiben an den EU Beauftragten

 

 

Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene –

Informationsplattform zur Förderung und Erforschung wohngesunder Innenräume

Schadstoffe in Schulen und Kitas – Auflistung von über 280 Schadensfällen

online: ZDF-TV Bericht mit EGGBI Beitrag zu Schadstoffen in Schulen

Aktuelle Eigenpublikationen
 
 

 

Hinweis:

Produktauskünfte erfolgen nur schriftlich über die EGGBI Produktlisten (link:Produktbewertung)

 

Telefonzeiten kostenlose Beratungshotline: http://www.eggbi.eu/service/

Kostenpflichtige Dienstleistungen (Beratung von Gesamtprojekten, von Herstellern und Vortrags/Schulungsangebote) nach Vereinbarung.

Information zum Bevölkerungs-Anteil: Allergiker, Umwelterkrankte, MCS Betroffene

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Sehr geehrter Herr Wigand,

Im Rahmen unserer Auseinandersetzungen mit Behindertenbeauftragten einzelner Länder (unter anderem Verweigerung schriftlicher Stellungnahmen zu unseren Fragen),

die Betroffene bestenfalls auf „nicht zuständige“ weitere Adressen (Architektenkammer, Umweltbundesamt, Gesundheitsministerium…) verweisen, aber keinen direkten Ansprechpartner anbieten oder zumindest benennen -

landeten wir auch auf Ihrer Homepage

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6147_de.htm

mit vielversprechenden Aussagen zu EU Maßnahmen zur Umsetzung der UN Behindertenkonvention.

Eine große Anzahl von Umwelterkrankten mit anerkannter „Behinderung“ werden in Deutschland von Politik und Sozialinstitutionen massiv „ignoriert“

 

http://www.eggbi.eu/fileadmin/EGGBI/PDF/
Barrierefreiheit_fuer_Umwelterkrankte.pdf

 

an Unikliniken diskriminiert bzw. „psychiatrisiert“ http://www.tagblatt.de/Nachrichten/19-jaehriger-Tuebinger-leidet-unter-chronischer-Erkrankung-an-chemischen-Schadstoffen-300189.html

eine Teilhabe am allgemeinem sozialen Leben ist ihnen in vielen Fällen unmöglich.

Ich würde mich sehr über

 

 

  • eine offizielle Stellungnahme Ihrerseits (Haltung der EU) zum Umgang mit der Behinderung „Umwelterkrankung“ freuen – (incl. Stellungnahmen zu unserem Statement)
  • vor allem aber auch um Benennung eines Ansprechpartners, einer Beschwerdestelle, an den sich Betroffene bei „ablehnender, UN-Konventions-widersprechender Haltung“ nationaler Behindertenbeauftragter bzw. entsprechender nationaler Behörden, Institutionen wenden können. (Beispiele)